Seit 01. April 2023 gilt für die Stadt Aschaffenburg eine Katzenschutzverordnung. Das bedeutet, dass alle Freigänger-Katzen in der Stadt Aschaffenburg kastriert, gekennzeichnet (Chip oder Tätowierung) und registriert (z.B. bei TASSO, findefix) sein müssen.
Die Katzenschutzverordnung bewirkt ausschließlich positives:
- Kein weiterer Nachwuchs ungewollter Katzenkinder
- Die Lebenserwartung einer kastrierten Katze ist höher
- Weniger Revierkämpfe und Aggressionen unter Katern und damit weniger Bissverletzungen
- Risikoreduzierung von hormonellen Erkrankungen wie Gesäugetumoren oder Gebärmutterentzündung bei der Katze
- Deutlich minimiertes Infektionsrisiko mit z.B. Feline Leukose oder FIV (Katzenaids), auch die Infektionsrate mit Katzenseuche und Katzenschnupfen nimmt ab
- Stressminimierung wegen fehlender Rolligkeit und Minderung der Gefahr von Dauerrolligkeit
- Keine übelriechende Markierungen in Wohnungen und im Revier
- Ständiger Zuwachs an neuen freilebenden Katzen wird gestoppt
- Es entstehen nur einmalig Koten für Kastration und Kennzeichnung, die Versorgung der immer weiteren Nachkommen ist wesentlich kostenintensiver
- Abnahme von Inzucht und Vermeidung von Schwergeburten
–> Erhebliche finanzielle Entlastung der Tierheime und damit der Kommunen. Steuergelder werden gespart, da weniger Tiere medizinisch versorgt bzw. untergebracht werden müssen.
Tausendfaches Elend kann durch die Kastration einer einzigen Katze verhindert werden!