Kriterien Katzenvermittlung
Zum Wohl des TieresVermittlung von Katzen
Vermittlungskriterien
- In reine Wohnungshaltung werden Katzen nur mit einem für Katzen gesicherten Balkon vermittelt.
- In reine Wohnungshaltung werden Katzen nicht in Einzelhaltung vermittelt. Ausnahme sind unverträgliche Katzen, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch in Wohnungshaltung leben können.
- Verträgliche Katzen, die den Kontakt zu Artgenossen suchen und brauchen, werden nicht in Einzelhaltung vermittelt.
- Kitten werden nur zu zweit oder zu einer bereits vorhandenen, gleich alten Katze vermittelt.
- Freigänger werden nicht an stark befahrene Straßen vermittelt.
- Bei einem Mietverhältnis wird eine schriftliche Haltererlaubnis des Vermieters benötigt.
Alle adulten Katzen sind bei Auszug kastriert, gekennzeichnet und (an-)geimpft.
Bei Katzen unter einem Alter von 6 Monaten ist in der Schutzgebühr ein Gutschein für die Kastration beim Vertragstierarzt des Tierschutzvereins inbegriffen.
Vermittlungspreise
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Vermittlungspreise.